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Institutionelles Schutzkonzept

für die Kirchengemeinden der Pfarreinengemeinschaften Heller- und Daadetal, Kirchen-Betzdorf, Niederfischbach-Mudersbach und den Pastoralen Raum Betzdorf

Vorwort

In unseren Pfarreiengemeinschaften sollen Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Menschen Lebensräume finden, in denen sie sich frei und selbstbestimmt entfalten können. Es ist uns wichtig, dass sie Orte vorfinden, an denen sie sich sicher fühlen und Menschen begegnen, denen sie vertrauen können.

Unsere Orte und unser gemeinsames kirchliches Leben sollen frei von Gewalt jeglicher Art sein.

Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist uns in diesem Zusammenhang ein wichtiges und wesentliches Anliegen.

Unser Ziel ist es, einen wertschätzenden und grenzachtenden Umgang in unserem Arbeitsalltag zu etablieren, eine Kultur der Achtsamkeit und des Respektes nachhaltig zu fördern und das in unseren Pfarreien und Orten von Kirche zu leben.

Unser Glaube bildet das Fundament eines Leitbildes, das Wertschätzung und Respekt für jeden Menschen ins Zentrum setzt.

Wenn in unserem Schutzkonzept die Rede von Menschen ist, die sich in unseren Räumen begegnen, meinen wir immer alle Menschen in ihren Unterschiedlichkeiten, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und Neigung.

Das nachfolgende Schutzkonzept soll mit einem Blick auf die Rahmenbedingungen unseres Miteinanders und mit der Beschreibung konkreter Maßnahmen zur Sensibilisierung beitragen bzw. eine klare Orientierung für alle bieten, die sich in unseren Kontexten begegnen.

Mit dem vorliegenden Schutzkonzept und den damit verbundenen Präventionsmaßnahmen verpflichten sich die drei oben genannten Kirchengemeinden und der Pastorale Raum Betzdorf gemeinsam diesem Ziel.

Kultur-Achtsamkeit

 

1. Personalauswahl und -entwicklung – Wer kann bei uns aktiv sein?

 

Ehrenamtlich Mitarbeitende, angestellte Mitarbeiter:innen und hauptamtliche           Seelsorger: innen zählen zum Personal in unseren Pfarreiengemeinschaften und im Pastoralen Raum.

Ehrenamtliche Mitarbeitende stellen sich in ihrer Freizeit für eine Aufgabe zur Verfügung.                                                                                                                 Angestellte Mitarbeiter:innen sind u.a. Küster:innen, Hausmeister:innen, Organist:innen, Chorleiter:innen, Anlagepfleger:innen, Verwaltungsmitarbeiter:innen und Reinigungspersonal.                                                                                                                                         

Zu den hauptamtlichen Seelsorger:innen zählen Priester, Kooperatoren, Diakone, Pastoral-und Gemeindereferent:innen und Personen, die sich in den entsprechenden Ausbildungsgängen befinden.

Alle genannten Personen arbeiten in Aufgabenbereichen, in denen Beziehungen entstehen, die asymmetrisch in ihren Abhängigkeiten sind, also nicht „auf Augenhöhe“ stattfinden. Besonders in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftige Erwachsenen entsteht eine besondere Verantwortung bezüglich der fachlichen und persönlichen Eignung all unserer Mitarbeitenden.

 

1.1 Bewerbungsgespräch – bzw. Erstgespräch

In Bewerbungsgesprächen bzw. Erstgesprächen mit ehrenamtlich Mitarbeitenden wird von dem jeweils Verantwortlichen das Thema Prävention vor sexualisierter Gewalt angesprochen und über das Schutzkonzept mit den geltenden Regelungen informiert.                                                                                                                                     Das dient dazu, sich einen Eindruck über die Haltung der Person im Hinblick auf das Thema zu machen. Daher werden folgende Themenbereiche angesprochen:

  • Präventionsmaßnahmen, wie z.B. die Unterzeichnung des Verhaltenskodex
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Teilnahme an Präventionsschulungen bzw. Informationsveranstaltungen
  • respektvoller, angemessener und wertschätzender Umgang als Haltung in unseren Pfarreiengemeinschaften und im Pastoralen Raum
  • professioneller Umgang mit Nähe und Distanz
  • Informationen über die Folgen bei Nichteinhaltung von Regeln (z.B. Gespräch mit der Leitung, Teilnahme an einer Fortbildung, Aussetzung der Tätigkeit für eine bestimmte Zeit, Abmahnung und als letzte Stufe Entlassung)

Die hier beschriebenen Standards gelten auch für die bereits aktiven haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.                                                                                                   

In regelmäßigen Mitarbeitendengesprächen wird das Thema Prävention standardmäßig angesprochen und reflektiert. Alle zurzeit Mitarbeitenden werden angeschrieben und um die Erledigung der Formalitäten gebeten, falls noch nicht geschehen.

Bei Angestellten im KGV des Pastoralen Raums Betzdorf gelten diese Regelungen als dienstverpflichtend und werden dokumentiert.

Beim seelsorglichen Personal gelten die gleichen Regelungen. Diese werden in den beim Bistum geführten Personalakten dokumentiert, Der Verhaltenskodex und das institutionelle Schutzkonzept werden von den delegierten Dienstvorgesetzten besprochen bzw. geltend gemacht.

 

1.2 Das erweiterte Führungszeugnis (EFZ)

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in unseren Pfarreiengemeinschaften, die in Arbeitsfeldern tätig sind, in denen Abhängigkeitsverhältnisse zu anderen Menschen entstehen können, müssen zukünftig vor Beginn ihrer Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Diese Regelung geht zurück auf §72a des Sozialgesetzbuches (SGBVIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen). Das erweiterte Führungszeugnis enthält u.a. auch Einträge wegen einschlägiger Straftaten im Sexualstrafbereich.

Das EFZ ist mit dem entsprechenden Schreiben der Kirchengemeinde oder des Pastoralen Raums bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen. Nach Erhalt wird dieses an das kirchliche Notariat im Bistum Trier gesendet.

Bei einschlägigen Einträgen oder bei der Weigerung ein EFZ abzugeben ist eine Einstellung bzw. Mitarbeit der jeweiligen Person nicht möglich.

 

1.3 Die Selbstauskunftserklärung

Diese Erklärung[1] versucht eine Lücke zu schließen, da im EFZ nur verurteilte Straftaten aufgeführt sind. In dieser Erklärung bestätigt die betroffene Person, dass

  • gegen sie nicht wegen einer Straftat im Sinne aller Paragrafen des StGB, die in §72a SGB VIII genannt sind, rechtskräftig verurteilt wurden und gegen sie auch nicht wegen eines Verdachtes ermittelt wird oder ein Strafprozess anhängig ist.
  • gegen sie keine kirchlichen Straf- oder Verwaltungsmaßnahmen wegen sexualisierter Gewalt ergangen und auch keine Voruntersuchung eingeleitet wurde.
  • sie sich verpflichtet, bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts einer Straftat im Sinne des §72a des SGB VIII oder bei einer kirchlichen Voruntersuchung im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt dem kirchlichen Rechtsträger unverzüglich Mitteilung zu machen.

 

 

1.4 Die Selbstverpflichtungserklärung

In dieser Erklärung[2] verpflichten sich die Unterzeichnenden, den Verhaltenskodex für die Pfarreien der drei Pfarreiengemeinschaften zu beachten und einzuhalten.

 

1.5 Was geschieht mit den Dokumenten?

Die Führungszeugnisse gehen nach Einsicht beim kirchlichen Notariat auf Wunsch wieder an den/die jeweilige:n Mitarbeitende:n zurück, ansonsten werden sie vernichtet. Alle fünf Jahre wird ein neues EFZ angefordert.

Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung werden in einem abschließbaren Schrank im Büro des Pastoralen Raums zur Dokumentation aufbewahrt. Dort werden auch Listen angefertigt, die die Namen der bereits erfassten Mitarbeitenden und evtl. absolvierte Präventionsschulungen/Informationsveranstaltungen enthalten.

Bei den hauptamtlichen Seelsorger:innen sind Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung Bestandteil des Arbeitsvertrages und werden in der Personalakte aufbewahrt. Auch hier werden die EFZs alle fünf Jahre neu vom Bischöflichen Generalvikariat aus angefordert.

 

1.6 Verantwortlichkeiten von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden

Jede:r pastorale Mitarbeiter:in und jede ehrenamtliche Leitung von Orten von Kirche meldet die Namen der ehrenamtlich Engagierten seiner/ihrer Arbeitsfelder an das Büro des Pastoralen Raums. Von dort wird ein Anschreiben mit allen Formularen zugesandt und die anschließende Dokumentation und ordnungsgemäße Aufbewahrung sichergestellt.

 

1.7 Präventionsschulungen und Verantwortlichkeiten

Schulungen für alle haupt-  und ehrenamtlich Mitarbeitenden sind ein notwendiger Baustein im Präventionskonzept. Sie haben das Ziel, Mitarbeitende zu sensibilisieren und Handlungskompetenzen in diesem Handlungsfeld zu vermitteln. Um eine sichere und geschützte Umgebung für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene zu schaffen braucht es neben benötigtem Wissen auch die Bereitschaft, sich mit sich selbst und der eigenen Haltung auseinanderzusetzen.

Die Schulungsart und der Schulungsumfang hängen von der Funktion und dem Tätigkeitsfeld der zu schulenden Person ab. Ebenso spielen Häufigkeit und Intensität des Kontaktes zu Minderjährigen und vulnerablen Personen eine Rolle, genauso wie der Kontext, in dem die Tätigkeit und der Kontakt stattfindet.

Schulungen werden von Mitarbeiter:innen der Fachstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Trier und durch die Präventionsfachkräfte bzw. geschulte Multiplikator:innen im Pastoralen Raum durchgeführt.

Folgende Formate von Schulungen bzw. Informationsveranstaltungen zum Thema „Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ stehen zur Verfügung:

  • Informationsveranstaltung (ca. zwei Stunden) für alle ehrenamtlich oder nebenamtlich Tätigen im Bistum Trier, die wenig Kontakt zu Minderjährigen und hilfs- oder schutzbedürftigen Erwachsenen haben, z.B. Anlagenpfleger:innen, Reinigungskräfte, Lektor:innen….

 

  • Präsenzschulung/Blended learning (ca.fünf Stunden) für in den Gemeinden oder im Pastoralen Raum tätige Personen, die regelmäßig bis häufig Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen haben. Dieses Format beinhaltet ein ca. dreistündiges e-learning (Selbststudium) und eine zweistündige Vertiefungsveranstaltung in Präsenz (dies betrifft z.B. Kommunion- oder Firmkatechet:innen, in der Büchereiarbeit Tätige…). In diesem Bereich ist auch eine fünfstündige Präsenzveranstaltung möglich und wird bevorzugt.

 

  • Basisschulung (sechs Stunden) für alle Hauptamtlichen und/oder nebenamtlich Tätigen im Bistum Trier, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind und die intensiven Kontakt zu Minderjährigen und schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen haben. Dieses Format ist eine Tagesveranstaltung bevorzugt in Präsenzform und betrifft z.B. das gesamte Seelsorgepersonal, Hausmeister, Sekretariat, Verwaltungsangestellte…)

 

  • Leitungsschulung (6 Stunden) für alle Hauptamtlichen mit Leitungsverantwortung, z.B. Leitungsteam des Pastoralen Raums, leitende Pfarrer.

Mit Inkraftsetzung dieses Schutzkonzeptes werden alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden geschult, falls noch nicht geschehen. Die Schulungen werden vom Bistum Trier finanziert.

Für alle Hauptamtlichen werden Auffrischungsschulungen bzw. vertiefende Präventionsschulungen in regelmäßigen Abständen vorgesehen.

Jede:r pastorale Mitarbeiter:in klärt für die ehrenamtlich Engagierten in seinen/ihren Arbeitsfeldern mögliche Schulungstermine. Die Jugendgruppenleitungen haben die Schulungen mit Erhalt der JULEICA erfüllt.

Die Besuchsdienste in Krankenhäusern, Seniorenheimen und die Mitarbeitenden von Hausbesuchsdiensten werden ebenfalls geschult. Die für diese Dienste zuständigen Mitarbeitenden melden den Schulungsbedarf an die geschulte Person.

Schulungen für die angestellten Mitarbeitenden werden von den Dienstvorgesetzten in Zusammenarbeit mit der verantwortlichen Person für das Thema Prävention im Pastoralen Raum koordiniert und angewiesen. Die Schulungszeit ist Dienstzeit. Die Bescheinigungen über die absolvierten Schulungen werden in den Personalakten dokumentiert.

 

2. Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung

Unser gemeinsames Miteinander soll durch Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt sein.

Wir wollen einen sicheren Rahmen für Begegnungen im Pastoralen Raum und seinen Pfarreien schaffen.

Wir verpflichten uns daher, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch möglichst zu verhindern. Wir sind uns unserer eigenen Vorbildfunktion bewusst.

Der folgende Verhaltenskodex soll allen Beteiligten einen verbindlichen Orientierungsrahmen geben, um den Schutz von uns anvertrauten Menschen zu fördern, das eigene Handeln zu reflektieren und Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch zu erkennen und darauf reagieren zu können. Dies alles soll auch mögliche Täter*innen abschrecken. Klare Verhaltensregeln sollen zur Überwindung der Unsicherheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt beitragen.

 

Verhaltenskodex

 

Umgang mit anvertrauter Macht

Wenn jemand persönlich oder gemeinsam mit anderen in einer Gruppe Verantwortung übernimmt, wird ihm / ihr damit Macht übertragen.

Dies geschieht durch die Befugnis, die Maßnahme zu gestalten und konkrete Anweisungen bei der Durchführung zu geben.

Wer eine besondere Vertrauens– und Autoritätsstellung gegenüber anvertrauten Menschen bekommt, muss darauf vorbereitet sein.

Ziel ist es, die eigenen Befugnisse reflektiert und als Dienst auszuüben, damit Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene einen sicheren Raum finden, in dem sie geschützt, selbstbestimmt und selbstbewusst handeln und leben können.

Sprache und Wortwahl

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen verletzt und gedemütigt werden. Sexualisierte, diskriminierende oder herabwürdigende Wortwahl oder ein entsprechender Tonfall sind in unseren Kontexten nicht gestattet.

Wir gehen in Wort und Tat gewaltfrei miteinander um. Wo dies nicht beachtet wird, sorgen alle die im Auftrag der Pfarreiengemeinschaften und des Pastoralen Raum tätig sind dafür, dass unangemessenes Verhalten unterbrochen wird und stattdessen wieder grenzachtend gehandelt wird.

Das heißt:

  • Eine abfällige, verletzende und sexualisierte Sprache wird nicht akzeptiert.
  • In Sprache und Wortwahl werden die individuellen Grenzempfindungen der anvertrauten Menschen geachtet und gewahrt. Diese jeweiligen Grenzen der uns anvertrauten Menschen, die verbal oder nonverbal geäußert werden können, werden ernstgenommen und respektiert.
  • Sprache und Wortwahl werden der je eigenen Rolle und den Bedürfnissen der Zielgruppe angepasst.
  • Bei sprachlichen Grenzverletzungen in der Gruppe schreitet die Leitung ein. Abfällige Bemerkungen und Bloßstellungen werden nicht akzeptiert.

 

Gestaltung von Nähe und Distanz

 

In der pastoralen und pädagogischen Arbeit ist ein vertrauensvolles Miteinander wichtig. Ein reflektiertes Verhältnis von Nähe und Distanz, welches dem jeweiligen Auftrag und Tätigkeitsbereich entspricht, ist dabei unbedingt nötig. Die Verantwortung für die Gestaltung von Nähe und Distanz liegt immer bei den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bezugspersonen, nicht bei den betreuten Kindern und Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Menschen. Die Beziehungsgestaltung entspricht dem jeweiligen Auftrag. Körperliche Berührungen können ein selbstverständlicher Ausdruck eines vertrauten Miteinanders sein (z.B. in den Arm nehmen, wenn vorher gefragt wurde). Damit sie diese positive Wirkung nicht verfehlen, müssen sie der Situation angemessen sein und vom Gegenüber erlaubt und erwünscht sein.

 

Das heißt:

  • Grundsätzlich finden keine nicht notwendigen Treffen in Einzelsettings statt. Ausgenommen sind Begegnungen im Bereich der Besuchsdienste/Krankenkommunion, Trauerseelsorge, Seelsorgegespräche u.a.
  • Wo Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. notwendig sind, finden diese nur in geeigneten Räumlichkeiten statt, die einsehbar und offen zugänglich sind. Wo dies nicht möglich oder der Situation nicht angemessen ist, muss eine dritte Person über das Stattfinden der Situation informiert sein.
  • Spiele, Methoden, Übungen, Sport und Aktionen werden so gestaltet, dass sie keine Ängste auslösen und keine Grenzen überschritten werden.
  • Themen, die grenzverletzende oder sexualisierte Gewalt beinhalten, kommen nicht vor.
  • Individuelle Grenzempfindungen werden ernst genommen und beachtet. Sie werden nicht abfällig kommentiert.
  • Grenzverletzungen werden thematisiert und keinesfalls übergangen.
  • Jede:r bestimmt selbst, was sie/er von sich preisgibt.
  • Unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherung, insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder der Androhung von Strafe, sind nicht erlaubt.

 

 

Verhalten bei Tagesaktionen, Freizeiten und Reisen

 

Aktionen mit Übernachtung sind grundsätzlich pädagogisch sinnvoll und wünschenswert, da sie viele unterschiedliche Erfahrungsebenen ansprechen. Sie beinhalten aber auch besondere Herausforderungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Begleitpersonen sind sich der damit verbundenen Verantwortung bewusst.

 

Das heißt:

  • Auf Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, werden Schutzbefohlene von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet. Setzt sich die Gruppe aus Personen verschiedenen Geschlechts zusammen, spiegelt sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen wider.
  • Bei Übernachtungen sind die Teilnehmenden in nach Geschlechtern getrennten Schlafräumen untergebracht.
  • Leitungs– bzw. Bezugspersonen übernachten nicht im gleichen Raum wie die Schutzbefohlenen.
  • In Schlaf- und Sanitärräumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einem Schutzbefohlenem nicht erlaubt (Ausnahme: Gefahrenfall).
  • (Bei den vorstehenden drei Punkten muss es, bei Anwesenheit von Personen, die sich als queer oder divers verstehen, entsprechende individuelle Absprachen geben.)
  • Übernachtungen von anvertrauten Kindern und Jugendlichen in den Privatwohnungen von Seelsorger:innen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind untersagt. Sollte es im Ausnahmefall aus unumgänglichen und transparent gemachten Gründen dennoch dazu kommen, muss die geschulte Person/Präventionsfachkraft im Pastoralen Raum vorab informiert werden.
  • Es müssen immer zwei erwachsene Personen anwesend sein. Der/Dem Schutzbefohlenen muss in jedem Fall eine eigene Schlafmöglichkeit in einem separaten Raum zur Verfügung gestellt werden. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters muss vorliegen.
  • Es wird darauf geachtet, dass sich alle wohl fühlen. Mobbing, gefährliche und unangenehme Situationen, werden vermieden, bzw. unterbunden.
  • Niemand wird zu etwas gezwungen, was ihr/ihm unangenehm ist.
  • Verantwortliche sind zeitlich immer vor den Teilnehmenden vor Ort, damit keiner allein warten muss. Am Ende der Veranstaltung warten die Verantwortlichen, bis alle abgeholt sind.

 

Beachtung gesetzlicher Bestimmungen zum Jugendschutz

 

Generell ist geltendes Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und von schutz- und hilfebedürftigen Personen zu beachten. Insbesondere auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes wird in diesem Verhaltenskodex hiermit noch einmal ausdrücklich hingewiesen.

 

Grenzachtende Vorgaben für Körperkontakt

Grenzachtender Umgang mit Nähe und Distanz ist bei uns Grundlage unseres Verhaltens. Wenn Berührungen pädagogisch oder aus anderen Gründen notwendig sind, werden diese vorher erklärt und um Einwilligung gebeten. Dies ist Voraussetzung, um in das weitere Handeln zu gehen. Ausnahme ist das Eingreifen bei Gefahr zum Schutz der Person oder zum Schutz Dritter.

Beachtung der Intimsphäre

 

Der Schutz der Intimsphäre ist ein wesentlicher Bereich, in dem ein respektvoller und die Grenzen achtender Umgang miteinander eine unverzichtbare Rolle spielen. Das betrifft sowohl den körperlichen als auch den emotionalen Bereich sowie die individuell empfundene geschlechtliche Identität.

 

 Das heißt:

  • Gemeinsame Körperpflege mit Schutzbefohlenen, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht erlaubt.
  • Bei Maßnahmen mit Übernachtungen sind Zimmer/Unterkünfte von Schutzbefohlenen als deren Privat- bzw. Intimsphäre zu akzeptieren. Vor dem Betreten wird angeklopft (Ausnahme: Gefahrensituation).
  • Sanitärräume werden gleichzeitig nur von gleichgeschlechtlichen Personen genutzt, ggf. sind individuelle Absprachen zu treffen.
  • Bei medizinischer Ersthilfe sind individuelle Grenzen und die Intimsphäre zu respektieren. Es wird erklärt, welche Versorgungshandlung notwendig ist.
  • Ein Entkleiden bei medizinischer Versorgung geschieht nur so weit, wie es hierfür erforderlich ist, in einem geschützten Rahmen auf Wunsch in Anwesenheit einer Vertrauensperson des/der Schutzbefohlenen. Es ist auch in einer solchen Situation kein Betreuer alleine mit einem Schutzbefohlenen in einem Raum.
  • Die Sorgeberechtigten sind einzubeziehen und fachliche medizinische Hilfe ist in Anspruch zu nehmen.

 

Pädagogische Interventionen

Alle Tätigkeiten und Begegnungen, die im Auftrag der Pfarreiengemeinschaften oder des Pastoralen Raums stattfinden, werden grenzachtend gestaltet. Im Mittelpunkt stehen immer das Wohl und der Schutz der uns anvertrauten Menschen. Interventionen, die aus pädagogischen Gründen erforderlich sind, dürfen die persönlichen Grenzen der uns anvertrauten Menschen nicht überschreiten. Sie müssen angemessen und transparent sein und sich an vorher besprochenen Regeln ausrichten.

Im Vorfeld eines Treffens, einer Aktion usw. werden die für die Maßnahme geltenden Regeln klar besprochen und kommuniziert. Das gilt z.B.

  • in Bezug auf Nachtruhe, Lautstärke, Alkohol, Rauchen, Drogen .
  • in Bezug auf Verhalten untereinander, Handgreiflichkeiten, sicheres Verhalten im Straßenverkehr, bei Wanderungen und Radtouren und potentiellen Gefährdungen der Gesundheit und der Umwelt.

Mit der Anwendung von Regelungs- und Sanktionsmacht wird angemessen umgegangen.

Ziel ist es, andere zu schützen und dem sanktionierten Kind oder Jugendlichen eine Chance auf Änderung des Verhaltens zu ermöglichen.

Jegliche Form von Gewalt, sei es in körperlicher, verbaler, psychischer oder sexualisierter Form, ist dabei nicht gestattet.

Umgang mit Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Digitale Medien sind alltäglicher Bestandteil der Gesellschaft. Ein unsensibler Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien kann zu Grenzverletzungen führen. Unter der Beachtung gesetzlicher Regelungen (z.B. der Datenschutzgrundverordnung DSGVO) geht es auch um die Wahrung von Privat- und Intimsphäre. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien wird im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen. Die Rechte am eigenen Bild werden eingehalten.

 

Das heißt:

  • Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen, sexualisierten oder gewaltverherrlichenden Inhalten sind verboten.
  • Eine Person darf nicht gegen ihren erklärten Willen fotografiert oder gefilmt werden.
  • Die Aufnahme und Veröffentlichung von Ton- und Bildaufnahmen benötigen die Zustimmung der Schutzbefohlenen und der gesetzlichen Vertreter:innen. Bei Kindern unter 14 Jahren sind besondere datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten, die bei der geschulten Person oder der/dem Datenschutzverantwortlichen erfragt werden können.
  • Anvertraute dürfen weder in unbekleidetem Zustand noch in anzüglichen Posen fotografiert oder gefilmt werden.
  • Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen ist ein unangemessener Austausch von Texten und Bildern mit den ihnen Anvertrauten in den sozialen Netzwerken nicht erlaubt. Ebenso verboten ist dort ein Austausch mit Dritten über diese Personen.

 

Regelung von Geschenken und Bevorzugung

 

Geschenke und Bevorzugungen zu geben oder anzunehmen sind keine geeigneten pädagogischen Maßnahmen.

Vorteilsnahme durch das Entgegennehmen von Geschenken unterbleibt.

Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene werden fair behandelt unter Beachtung ihrer individuellen Würde und Begabungen und sie werden nicht ausgenutzt. Daher bedeutet die Übertragung besonderer Aufgaben oder die Förderung Einzelner keine unzulässige Bevorzugung, wenn persönliche Charismen oder Befähigungen vorliegen, z.B. Gesangsbegabung, besondere Computerkenntnisse, sprachliches Talent, kreative Fähigkeiten etc.

 

Die Pfarreiengemeinschaften Heller- und Daadetal, Kirchen-Betzdorf und Niederfischbach-Mudersbach mit ihren dazugehörigen Pfarreien und der Pastorale Raum Betzdorf beziehen mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden eindeutig Position gegen jede Form von Gewalt.

Die Anerkennung des Verhaltenskodex und die Unterzeichnung der Selbstauskunftserklärung ist Voraussetzung für die verantwortliche Mitarbeit in Pfarrei und Kirchengemeinde.

 

Mit ihrer Unterschrift akzeptieren die Mitarbeitenden den Verhaltenskodex und verpflichten sich, diesen verbindlich zu beachten und einzuhalten.

 

Diese Verpflichtung gehe ich ein:

 

 

 

-----------------------------------                                  --------------------------------------

(Ort, Datum)                                                           (Name)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.Beratungs- und Beschwerdewege

In unseren Pfarreiengemeinschaften und im Pastoralen Raum ist es uns wichtig, dass Fehler und Kritik jeglicher Art offen angesprochen werden. In allen Bereichen soll es möglich sein, niedrigschwellig Kritik zu äußern. Bei Veranstaltungen und Aktionen soll regelmäßig darauf hingewiesen werden, dass wir für Beschwerden und Kritik offen sind.

Das heißt dann auch, dass v.a. Grenzverletzungen, Verdachtsfälle und Verstöße gegen den Verhaltenskodex angesprochen werden können und sollen.

Vor Ort muss klar sein, welche Schritte gegangen werden, wenn eine Grenzverletzung, eine Vermutung oder gar ein sexueller Übergriff eintritt.

Auch diese Schritte finden sich in diesem Schutzkonzept.

Sie können sich grundsätzlich an alle ihre Seelsorger:innen wenden.

Sie können aber auch immer eine der unten aufgeführten speziell geschulten Personen ansprechen. Ihre Rückmeldungen werden zeitnah und vertrauensvoll behandelt.

Sprechen Sie uns an!

 

3.1 Ansprechpartner:innen

 

Regine Wald

Mitglied im Leitungsteam des Pastoralen Raums Betzdorf (geschulte Person im Themenbereich Prävention)

Decizer Str.8

57518 Betzdorf

Tel.:0175 4821886

regine.wald@bistum-trier.de

 

Bernd Wagener (stellvertretender Leiter der Telefonseelsorge Siegen)

Bernd.wagener@kirchenkreis-siwi.de

Tel.: 0271 56033

 

Frau C. Schuhen

email: traumafachberatung.c.schuhen@web.de

 

3.2 weitere Anlaufstellen

 

Ansprechpersonen für Verdachtsfälle

Ursula Trappe, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

Bischöfliches Generalvikariat, Ursula Trappe – vertraulich –

Postfach 1340, 54203 Trier

Tel.: 0151 50681592

ursula.trappe@bistum-trier.de

 

Markus van der Vorst, Diplom Psychologe

Bischöfliches Generalvikariat, Markus van der Vorst -vertraulich-

Postfach 1340, 54203 Trier

Tel.: 0170 6093314

markus.vandervorst@bistum-trier.de

 

Interventionsbeauftragte im Bistum Trier

(bei Fragen zu Vorfällen sexuellen Missbrauchs)

Dr. Katharina Rauchenecker

Tel.: 0651 7105 442

katharina.rauchenecker@bistum-trier.de

 

Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier

Leitung: Joanna Geiling

Bahnhofstr.12 - 16

57518 Betzdorf

Tel.: 02741 1060

joanna.geiling@bistum-trier.de

 

 

Fachstelle Jugend im Visitationsbezirk Koblenz

St.-Elisabeth-Str. 6

56073 Koblenz

Tel.: 0261 309540

fachstellejugendplus.koblenz@bistum-trier.de

 

Präventionsbeauftrage im Bistum Trier

Angela Dieterich

Tel.: 0651 7105 166

angela.dieterich@bistum-trier.de

 

Dr. Andreas Zimmer

Tel.: 0651 7105 279

andreas.zimmer@bistum-trier.de

 

Kinderschutzdienst Kreis Altenkirchen

Am Buschert 20

57548 Kirchen

Tel.: 02741-9300-46/47

www.kijufa.drk-rlp.de

 

 

 

 

 

 

 

4. Dienstanweisung und hausinterne Regelung

Dieses Schutzkonzept ist in allen Pfarreien der Pfarreiengemeinschaften Heller-Daadetal, Kirchen-Betzdorf und Niederfischbach-Mudersbach und im Pastoralen Raum Betzdorf einzuführen, umzusetzen und ständig weiterzuentwickeln.

Es wird Bestandteil der Hausordnungen bei allen pfarrlichen Gebäuden.

Die kirchlichen Gebäude werden einer Risiko- und Potentialanalyse im baulichen Bereich unterzogen.

Diese Analysen erfolgen partizipativ, d.h. im Zusammenspiel von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und besonders von Kindern und Jugendlichen, die sich in diesen Gebäuden aufhalten.

Sobald der Verhaltenskodex als Dienstanweisung in Kraft gesetzt ist, sind wie in allen Fällen von Nichteinhaltung von Dienstanweisungen folgende Schritte zu beachten:

  • Welcher Grund liegt für den Verstoß vor?
  • Wann findet mit wem ein Gespräch darüber statt?
  • Wo und wie wird dieses Gespräch dokumentiert?

 

Diese Punkte sind vom Leitungsteam des Pastoralen Raums zu klären.

 

5. Qualitätsmanagement

Es ist zur Wahrung der Qualität dieses Schutzkonzeptes vorgesehen, dass spätestens alle fünf Jahre eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung stattfindet.

Kriterien für die Überprüfung sind:

  • Haben sich die Maßnahmen zur Einholung von Personaldaten, des erweiterten Führungszeugnisses, der Selbstauskunft und der Verpflichtungserklärung bewährt?
  • Ist die Sicherstellung der erforderlichen Schulungen gewährleistet?
  • Ist der Verhaltenskodex noch aktuell?
  • Ist das Schutzkonzept Teil der Alltagsarbeit vor Ort (z.B. Teambesprechungen, Leiter:innentreffen, Gremiensitzungen)?
  • Sind die Risikopotentialanalysen vor Ort durchgeführt bzw. weiterentwickelt und sind Konsequenzen daraus gezogen worden?

 

Verantwortlich für das Qualitätsmanagement ist die o.g. geschulte Person zusammen mit den anderen haupt- und ehrenamtlichen Ansprechpersonen und dem leitenden Pfarrer/den leitenden Pfarrern vor Ort.

Sollte ein etwaiger Vorfall sexualisierter Gewalt im Pastoralen Raum Betzdorf vorliegen, erfolgt zwingend eine Überprüfung und Anpassung des Schutzkonzeptes mit seinen Maßnahmen.

 

6. Interventionsplan und Nachsorge

Jede:r haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende ist verpflichtet, Hinweise auf das Vorliegen eines sexuellen Missbrauchs oder einer strafrechtlichen Handlung zu melden. Sie können sich in diesem Fall an ihre Vorgesetzte/ihren Vorgesetzten, die Leitungsebene oder eine der Kontaktpersonen wenden.

Trotz guter Präventionsarbeit kann nicht gänzlich verhindert werden, dass Menschen Gewalt ausüben.

Im Falle einer Vermutung von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen, kranken und alten Menschen oder anderen vulnerablen Erwachsenen, ist unbedingt ein geplantes Vorgehen notwendig.

Falls ein solcher Fall vorliegt ist es wichtig, auf entsprechende Vorgehens- und Verfahrensabläufe zurückgreifen zu können, die in einem Interventionsplan beschrieben sind.[3]

Da diese Momente von Unsicherheit und Emotionalität geprägt sind ist es wichtig, dass ein Interventionsplan allen Beteiligten Klarheit und ein Stück Sicherheit gibt.

Daher ist das Schutzkonzept mit all seinen Handlungsabläufen mit unseren Mitarbeitenden besprochen. Alle Beschäftigten kennen die Ansprechpersonen und wissen, an welche externen Beratungsstellen sie sich wenden können.

Im Anhang findet sich eine Darstellung mit Erläuterungen zu folgenden Fragestellungen:

  • Was kann ich tun, wenn ich ein komisches Gefühl habe und ein Verdacht entsteht?
  • Was kann ich tun, wenn ich verbale, körperliche oder sexualisierte Übergriffigkeit, Grenzverletzung oder Gewalt beobachte?

 

7. Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Ein Schutzkonzept lebt nur, wenn auch Betroffene in die Entstehung und Umsetzung einzelner Bausteine mit einbezogen werden.

Deshalb werden Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Personen wenn möglich in die Erstellung der Potentialanalysen miteingezogen.

Außerdem bekommen Kinder und Jugendliche im Rahmen der Erstkommunion- und Firmvorbereitung ein Schreiben, in dem sie auf ihr Recht sich zu beschweren hingewiesen werden und in dem ihnen auch die entsprechenden Ansprechpartner:innen benannt werden.

Basierend auf den Regelungen des Verhaltenskodexes sollen gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Regeln für ihre Treffen und Freizeiten entwickelt werden, um auch so den Kindern Partizipation zu ermöglichen und sie über Regeln aber auch über ihre Rechte zu informieren.

So wird versucht, Kindern und Jugendlichen transparent zu machen, dass wir ein Schutzkonzept haben, das ihren Bedürfnissen und Rechten gerecht wird.

 

 

Inkraftsetzung des Schutzkonzeptes

Das vorliegende Schutzkonzept wird für den Pastoralen Raum Betzdorf in den drei Pfarreiengemeinschaften Heller – und Daadetal, Kirchen-Betzdorf und Niederfischbach-Mudersbach und die angestellten und ehrenamtlich Mitarbeitenden des Pastoralen Raums Betzdorf mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. Sollte es zu wesentlichen Änderungen kommen, werden diese entsprechend kommuniziert und verabschiedet.

 

Verabschiedet und in Kraft gesetzt: Betzdorf, den 00.00.0000

 

Kirchengemeindeverband Pastoraler Raum Betzdorf

 

_______________________ _______________________              ________________________

Pfr. Augustinus Jünemann, Dekan                Thomas Düber, Leitungsteam                       Hannes Klein

Vors. der Verbandsvertretung                       Vors. des Verbandsausschusses                     Stv. Vors. Verbandsvertretung und -ausschuss

 

_______________________               

Regine Wald, Leitungsteam

Verantwortliche für den Bereich „Prävention gegen sexualisierte Gewalt““  

 

 

Kirchengemeindeverband Heller- und Daadetal

 

_______________________ _______________________

Pfr. Augustinus Jünemann, Dekan                Stefan Seyfarth

Vors. der Verbandsvertretung                       Stv. Vors. des Verbandsausschusses             

 

KGV Kirchen-Betzdorf:

 

_______________________ _______________________

Pfr. Augustinus Jünemann, Dekan                Hannes Klein

Vors. der Verbandsvertretung                       Stv. Vors. des Verbandsausschusses             

 

-KGV Niederfischbach-Mudersbach:

 

_______________________ _______________________

Pfr. Augustinus Jünemann, Dekan                Burkhard Althans

Vors. der Verbandsvertretung                       Stv. Vors. des Verbandsausschusses             

 

“Für Beschäftigte im kirchlichen Dienst entfalten Regelungen dieses Schutzkonzeptes, soweit sie als arbeitsrechtliche Regelung im Sinne des § 1 der Bistums-KODA-Ordnung zu qualifizieren sind, dann rechtliche Wirkung, wenn die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst und zur Rahmenordnung-Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz von der Bistums-KODA beschlossen worden sind und die Inhalte des Schutzkonzeptes mit diesen Regelungen übereinstimmen.” 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.0 Anlagen

8.1 Was tun, wenn Sie ein komisches Gefühl haben und evtl. ein Verdacht entsteht?

 

Sie beobachten, dass sich ein Kind / Jugendlicher / Erwachsener auffällig verhält.

Es kann auch sein, dass Ihnen jemand von einer Grenzverletzung erzählt oder sich Ihnen eine betroffene Person anvertraut.

  • Beobachten und wahrnehmen:
    • Beobachten Sie das Kind/den Jugendlichen/den Erwachsenen und nehmen Sie ihre eigene Wahrnehmung ernst, auch wenn es vielleicht erst einmal nur „ein komisches Gefühl“ ist.

 

  • Situation besprechen
    • Bleiben Sie mit Ihrer Wahrnehmung/ihrem Gefühl nicht allein! Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson im Team bzw. der zuständigen Leitung, einer Ansprechperson oder einer Fachberatungsstelle. Gemeinsam wird überleg und entschieden, was zu tun ist.

 

  • Dokumentieren
    • Dokumentieren Sie wortwörtlich und zeitnah die Fakten und Ihre Beobachtungen (wer, wie, wann, was, wo). Ihre Vermutungen sollten Sie ebenfalls aufschreiben, sollten diese aber als solche kenntlich machen. Eine gute Dokumentation kann in einem möglichen Strafverfahren hilfreich sein.

 

  • Verantwortung abgeben!
    • Die hauptamtliche Leitung bzw. die geschulte Person des Pastoralen Raums Betzdorf ist für den weiteren Verlauf des Prozesses verantwortlich, d.h. sprechen Sie alle weiteren Schritte mit der entsprechenden Person ab und klären Sie miteinander, wer was tun soll!

 

  • Weiterleiten
    • Eine begründete Vermutung gegen eine:n haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitenden, einen Kleriker oder ein Ordensmitglied ist umgehend der Interventionsbeauftragten des Bistums Trier zu melden: Dr. Katharina Rauchenecker, Tel.: 0651 7105 442, katharina.rauchenecker@ bistum-trier.de
  • Achtung
    • Sollten Sie mit einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt konfrontiert sein, ist ein Gefühl von Sprach- und Hilflosigkeit völlig normal und kein Zeichen von Versagen. Es ist wichtig, dass Sie in dieser Situation für ihre eigene Entlastung sorgen und sich an eine:n Ansprechpartner:in wenden.

 

  • Dranbleiben
    • Auch wenn sich jetzt andere Personen um den Ablauf des Verfahrens kümmern, verlieren Sie bitte das Kind/den Jugendlichen/den Erwachsenen, der/die sich Ihnen anvertraut hat, nicht aus den Augen. Bleiben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten in Kontakt. Reduzieren sie den/die Betroffenen nicht nur aus die Opferrolle. Die Person möchte trotz allem „normal“ behandelt werden.

 

 

 

8.2 Was tun, wenn Sie verbale, körperlich oder sexualisierte Übergriffe, Grenzverletzungen oder Gewalt beobachten?

 

  • Entschiedenes Eingreifen, Situation sofort beenden und sachlich klären

 

  • Unterbinden Sie in jedem Fall die Grenzverletzung und beziehen Sie klar, offen und entschieden Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten. Benennen Sie das Verhalten das sie beobachtet haben klar und lehnen Sie dieses Verhalten ab (nicht die Person). Formulieren Sie ein gewünschtes, alternatives Verhalten. Zeigen Sie eine klare Haltung und benutzen Sie eine klare, deutliche und sachliche Sprache.

 

  • Schutz des Betroffenen

 

  • Die Versorgung der betroffenen Person in der belastenden Situation hat in diesem Moment Vorrang. Die betroffene Person benötigt evtl. Schutz und Sicherheit.

 

  • Einzelgespräche

 

  • Führen Sie getrennte Gespräche mit den beteiligten Personen, um den/die betroffene Person nicht zusätzlich zu belasten. Benennen Sie klar, was Sie gesehen bzw. gehört haben.

 

  • Dokumentation

 

  • Dokumentieren Sie wortwörtlich und zeitnah was geschehen ist.

 

  • Weiterarbeit mit der Gruppe

 

  • Überlegen Sie mit einem Austauschpartner, ob ein Gespräch/eine Aufarbeitung mit der ganzen Gruppe sinnvoll ist oder vielleicht nur in einer Teilgruppe. Reflektieren und Vertiefen Sie das Thema Prävention und die entsprechenden Maßnahmen in der Gruppe.

 

  • Verantwortung abgeben

 

  • Informieren Sie zeitnah die verantwortliche Leitung im Pastoralen Raum Betzdorf, die geschulte Person und/oder die Verbandsleitung.

 

Aufgaben von Leitung:

  • Beratung ggf. mit Ihnen und anderen Beteiligten über das weitere Vorgehen wie z.B. pädagogische Maßnahmen (keine Bestrafung) des übergriffigen Kindes/Jugendlichen, wer die Eltern/Sorgeberechtigten des betroffenen Kindes/Jugendlichen informiert und wie in der Gruppe weitergearbeitet werden soll.
  • Hilfe holen: bei der örtlichen Fachberatung bzw. bei einer „insoweit erfahren Fachkraft nach §8a SGB VIII“ um eine mögliche Kindeswohlgefährdung abschätzen zu können.
  • Elterngespräch: Die Eltern sollten sorgsam und zeitnah über die Vorkommnisse informiert werden, sofern die betroffene Person dadurch nicht gefährdet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.3      Präventionsschulung – welche Schulung für wen?

Wer muss ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ)abgeben?

Wer braucht welche Schulung / Informationsveranstaltung?

 

Kategorie

Funktion

EFZ abgeben

Format

Kinder- und Jugendarbeit

Gruppenleiter*innen

Ja

Präsenzschulung/blended learning

Freizeitbetreuer*innen

Ja

Präsenzschulung/blended learning

Begleitung Sternsinger

Nein

Informationsveranstaltung

Bücherei

Mitarbeit in der Pfarrbücherei

Ja

Präsenzschulung/blended learning

Katechese

Mitarbeit bei Erstkommunion und Firmung

Ja

Präsenzschulung/blended learning

Räte

Pfarrgemeinde-, Pfarreien – und Verwaltungsgremien

Nein

Informationsveranstaltung

Hilfs- und schutzbedürftige Erwachsene

Mitarbeit Seniorenarbeit

Nein

Informationsveranstaltung

Besuchsdienste im Krankenhaus und Seniorenheim  Hausbesuchsdienste

Ja

Präsenzschulung

Krankenkommunion

Ja

Präsenzschulung/blended learning

Gottesdienste und Kirchenmusik

Messdienerleiter*innen

(ab 16 Jahren)

Ja

Präsenzschulung/blended learning

Mitarbeit Kinderkirche

Ja

Präsenzschulung/blended learning

Küsterìn

Ja

Präsenzschulung/blended learning

Organist*in

Ja

Informationsveranstaltung

Organist*in der/die Unterricht erteilt

Ja

Präsenzschulung/blendes learning

Chorleiter*in

Ja

Präsenzschulung/blended learning

Lektor*in

Nein

Informationsveranstaltung

Kirchliche Gebäude

Hausmeister*in

Ja

Basisschulung

Reinigungskraft

Ja

Informationsveranstaltung

Anlagenpfleger*in

Ja

Informationsveranstaltung

Sekretariat

Sekretär*in / Verwaltungsangestelle

Ja

Basisschulung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.4 Selbstauskunftserklärung

 

Hiermit bestätige ich, dass

  • ich nicht wegen einer Straftat im Sinne aller Paragrafen des StGB, die in §72 SGB VIII genannt sind, rechtskräftig verurteilt wurde und gegen mich auch nicht wegen eines Verdachtes ermittelt wird oder ein Strafprozess anhängig ist

 

  • gegen mich keine kirchlichen Straf- oder Verwaltungsmaßnahmen wegen sexualisierter Gewalt ergangen und auch keine Voruntersuchung eingeleitet wurden

 

  • ich mich verpflichte, bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts einer Straftat im Sinne des §72 des SGB VIII oder bei einer kirchlichen Voruntersuchung im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt dem kirchlichen Rechtsträger unverzüglich Mitteilung zu machen.

 

8.5 Selbstverpflichtungserklärung

 

Verpflichtungserklärung

zum grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen

 

Hiermit verpflichte ich, _______________________________, mich zu einem grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen.

 

  1. Ich achte die Würde meiner Mitmenschen. Mein Engagement in der Kirchlichen Arbeit im Bistum Trier (Gruppe, Pfarrei, Verband) ist von Wertschätzung und Grenzachtung geprägt.
  2. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen. Ich beachte dies auch im Umgang mit Medien, insbesondere bei der Nutzung von Internet und mobilen Geräten.
  3. Ich beziehe aktiv Stellung gegen grenzverletzendes, abwertendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten - egal ob dieses Verhalten durch Worte, Taten, Bilder oder Videos erfolgt.
  4. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion und meiner besonderen Vertrauensstellung gegenüber den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und missbrauche nicht das Vertrauen der mir anvertrauten Menschen.
  5. Ich bin mir bewusst, dass jede grenzüberschreitende oder sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat. Ich achte das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung der mir anvertrauten Menschen.
  6. Ich fühle mich dem Schutz der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen verpflichtet. Wenn sich mir Kinder oder Jugendliche oder andere Menschen anvertrauen, höre ich zu und nehme sie ernst. Bei Übergriffen oder Formen seelischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt behandle ich die Dinge vertraulich, kenne meine Ansprechpersonen und bespreche mit diesen das weitere Vorgehen.
  7. Ich achte bei der Auswahl von Spielen, Methoden und Aktionen darauf, dass Mädchen und Jungen keine Angst gemacht wird und ihre persönlichen Grenzen nicht verletzt werden.
  8. Mit dieser Verpflichtungserklärung engagiere ich mich für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang miteinander. Ziel ist der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt.

 

Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich zusammen mit allen Verantwortlichen in der Zusammenarbeit im Bistum Trier, das Vertrauen der Kinder, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen und die eigene Machtposition nicht zum Schaden anderer Personen auszunutzen.

 

 

Ort, Datum     

 

 

Unterschrift                                                             

 

Abbildungsverzeichnis

 

Kultur-Achtsamkeit (https://www.bistum-trier.de/praevention/institutionelles-schutzkonzept/kultur-der-achtsamkeit/index.html)

 

 

[1] Vgl. Text Selbstauskunftserklärung im Anhang unter 8.4

[2] Vgl. Text Selbstverpflichtungserklärung im Anhang unter 8.5

[3] Vgl. Interventionsplans des Bistums Trier: www.praevention.bistum-trier.de (Letzter Abruf: 30.12.2023).